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WINTERTRAINING 
2025/2026

  • Für Kinder und Jugendliche

  • Anfänger und Fortgeschrittene

  • Training in kleinen Gruppen

  • 1h oder 2h je Woche​

  • November bis April

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    ALLE INFOS   

 

ANMELDUNG

Eine Mitgliedschaft in der Tennissparte des THCC Rot-Gelb ist Voraussetzung für die Teilnahme. Sollten Sie kein Mitglied sein, können Sie HIER eine Mitgliedschaft beantragen.

Die Anmeldung ist bis zum 14.09.2025 möglich. 

Die Anmeldung/ Buchung gilt für die ganze Winter-Saison und ist verbindlich, und die Veröffentlichung der Termine erfolgt frühestens am 06.10.2025 per Mail. 

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Die Anmeldung für das Wintertraining erfolgt über unser Online-Formular. 

Bitte wählen Sie dort ALLE möglichen Zeit-Optionen aus (min. 4 Termine), damit die Trainer Gestaltungsspielraum bei der Gruppeneinteilung haben.

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SPÄTERER EINSTIEG

  • ​Ein späterer Einstieg in den Trainingsbetrieb ist möglich. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Vereinsbüro oder unserer Jugendwartin auf und vereinbaren Sie ein Probetraining.

  • Bei einen späteren Einstieg wird die Trainingsgebühr von der Geschäftsstelle anteilig berechnet und ebenfalls per Lastschrift eingezogen. 

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TRAININGSGEBÜHREN

  • Der Winter-Saison-Beitrag für eine Stunde Training je Woche beträgt 450 €.

  • Bei zwei Stunden je Woche erhöht sich der Beitrag auf 790 €. 

  • Die Preise gelten für die gesamte Winter-Saison. 

  • Geschwisterkinder bekommen 25 € Rabatt.

  • Die Teilnahmegebühr wird vor dem Saisonbeginn per SEPA-Lastschrift eingezogen.

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TRAININGSABLAUF

Das Wintertraining startet am 03.11.2025 (KW 45) und endet am 17.04.2026 (KW 16).

In den Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. ​​

STORNIERUNG / RÜCKTRITT / KRANKHEIT / SONSTIGES

  • Die Buchung gilt für die ganze Winter-Saison und ist verbindlich. 

  • Mit Anmeldung und Gruppen-Einteilung (gem. Aushang/ Bestätigung) kann nach Beginn des Winter-Trainings die Kursgebühr nicht rückerstattet werden. Dies schließt auch Fälle höherer Gewalt nicht aus.

  • Ist ein Spieler*in verhindert, besteht kein Erstattungsanspruch. Bei Absage durch den Trainer findet eine Kostenrückerstattung nur statt, wenn die Stunde nicht vertreten oder nachgeholt werden kann.

  • Sollte ein Trainer*in spontan erkranken, wird dessen Training nach Möglichkeit vertreten. In Ausnahmefällen können zwei Gruppen unter Anleitung eines Trainers gemeinsam trainieren.

  • Eine Teil-/ Erstattung der Trainingsgebühren ist nur dann möglich, wenn eine dauerhafte Erkrankung Ihres Kindes ärztlich attestiert ist und wird dann wie folgt geregelt: Wird das Attest vor Saison-Beginn/ vor der ersten Winter-Trainingseinheit eingereicht, wird der gesamte Betrag erstattet. Wird das Attest innerhalb der ersten Hälfte der Winter-Trainingssaison eingereicht, wird der halbe Trainingsbeitrag erstattet. Tritt eine entsprechende Erkrankung in der zweiten Hälfte des Trainingsbetriebs auf, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung.

  • Sollte Ihr Kind nicht mehr am Winter-Training teilnehmen wollen, ersetzt die Abmeldung des Winter-Trainings ausdrücklich nicht die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft. Diese ist separat beim Vereinsbüro in schriftlicher Form einzureichen.

  • Die Tennistrainer*innen des THCC Rot-Gelb sind für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Trainings verantwortlich. Ihnen ist vorbehalten, Trainingsteilnehmende aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese den Trainingsbetrieb stören und/ oder ihren Anweisungen keine Folge leisten. Derart gelagerte Fälle schließen einen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgeldes ebenfalls aus.

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