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  • Für Kinder und Jugendliche + junge Erwachsene

  • Anfänger und Fortgeschrittene

  • Training in kleinen Gruppen

  • 1h oder 2h die Woche

  • April bis Oktober

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    ALLE INFOS   

 

ANMELDUNG

Eine Mitgliedschaft in der Tennissparte des THCC Rot-Gelb ist Voraussetzung für die Teilnahme. Sollten Sie kein Mitglied sein, können Sie HIER eine Mitgliedschaft beantragen.

Die Anmeldung ist bis zum 22.03.2026 möglich. 

Die Anmeldung/ Buchung gilt für die ganze Sommer-Saison und ist verbindlich, und die Veröffentlichung der Trainings-Termine erfolgt ca. 1 Woche vor Trainings per Mail. 

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Die Anmeldung für das Sommertraining erfolgt über unser Online-Formular. 

Bitte wählen Sie dort ALLE möglichen Zeit-Optionen aus (min. 4 Termine), damit die Trainer Gestaltungsspielraum bei der Gruppeneinteilung haben. 

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SPÄTERER EINSTIEG

  • ​Ein späterer Einstieg in den Trainingsbetrieb ist möglich. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Vereinsbüro oder unserer Jugendwartin auf und vereinbaren Sie ein Probetraining.

  • Bei einen späteren Einstieg wird die Trainingsgebühr von der Geschäftsstelle anteilig berechnet und ebenfalls per Lastschrift eingezogen. 

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TRAININGSGEBÜHREN

  • Der Sommer-Saison-Beitrag für eine Stunde Training je Woche beträgt 265 €.

  • Bei zwei Stunden je Woche erhöht sich der Beitrag auf 500 €. 

  • Die Preise gelten für die gesamte Sommer-Saison. 

  • Geschwisterkinder bekommen 15 € Rabatt.

  • Die Teilnahmegebühr wird vor dem Saisonbeginn per SEPA-Lastschrift eingezogen.

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TRAININGSABLAUF

Das Sommertraining startet am 20.04.2026 (KW 17) und endet am 30.10.2026 (KW 44).

In den Hamburger Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. ​​

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STORNIERUNG / RÜCKTRITT / KRANKHEIT / SONSTIGES

  • Die Buchung gilt für die ganze Sommer-Saison und ist verbindlich. 

  • Mit Anmeldung und Gruppen-Einteilung (gem. Aushang/ Bestätigung) kann nach Beginn des Sommer-Trainings die Kursgebühr nicht rückerstattet werden. Dies schließt auch Fälle höherer Gewalt nicht aus.

  • Ist ein Spieler*in verhindert, besteht kein Erstattungsanspruch. Bei Absage durch den Trainer findet eine Kostenrückerstattung nur statt, wenn die Stunde nicht vertreten oder nachgeholt werden kann.

  • Sollte ein Trainer*in spontan erkranken, wird dessen Training nach Möglichkeit vertreten. In Ausnahmefällen können zwei Gruppen unter Anleitung eines Trainers gemeinsam trainieren.

  • Eine Teil-/ Erstattung der Trainingsgebühren ist nur dann möglich, wenn eine dauerhafte Erkrankung Ihres Kindes ärztlich attestiert ist und wird dann wie folgt geregelt: Wird das Attest vor Saison-Beginn/ vor der ersten Sommer-Trainingseinheit eingereicht, wird der gesamte Betrag erstattet. Wird das Attest innerhalb der ersten Hälfte der Sommer-Trainingssaison eingereicht, wird der halbe Trainingsbeitrag erstattet. Tritt eine entsprechende Erkrankung in der zweiten Hälfte des Trainingsbetriebs auf, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung.

  • Sollte Ihr Kind nicht mehr am Sommer-Training teilnehmen wollen/können, ersetzt die Abmeldung des Sommer-Trainings ausdrücklich nicht die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft. Diese ist separat beim Vereinsbüro in schriftlicher Form einzureichen.

  • Die Tennistrainer*innen des THCC Rot-Gelb sind für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Trainings verantwortlich. Ihnen ist vorbehalten, Trainingsteilnehmende aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese den Trainingsbetrieb stören und/ oder ihren Anweisungen keine Folge leisten. Derart gelagerte Fälle schließen einen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgeldes ebenfalls aus.

  • Bei Regen oder schlechtem Wetter findet ein angepasstes Training statt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung wird nicht gewährt. 

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